Konzept

Die gesetzlichen Grundlagen der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) sind seit 2007 in den Paragraphen 37 b und 132 d des Sozialgesetzbuches (SGB) V geregelt.

Die SAPV ist eine spezialisierte Zusatzleistung zur Verbesserung der Betreuungsqualität von schwerstkranken Menschen in der letzten Lebensphase und Sterbenden in enger Zusammenarbeit mit den bereits bestehenden ambulanten Betreuungsstrukturen!

SAPV wird notwendig, wenn durch die Allgemeine Ambulante Palliativversorgung (AAPV) keine befriedigende Symptomkontrolle oder Leidensminderung erreicht werden kann, da eine besonders aufwändige Versorgungssituation vorliegt, die die Kapazitäten der AAPV übersteigt.

Aufgrund des sozialen Umfelds des Patienten oder seiner Leiden kann es notwendig werden, Leistungen der allgemeinen und spezialisierten ambulanten Palliativversorgung auch in einer pflegerischen Einrichtung oder einem stationären Hospiz zu erbringen.

SAPV wird erbracht durch Teams mit besonderer Expertise und Spezialisierung auf diese Leistung.

Was bedeutet „Palliativmedizin“?

„Palliativ“ leitet sich vom lateinischen Wort „pallium“ = „Mantel“ ab. Es bedeutet so viel wie „den Mantel um etwas legen“, „behüten“, „beschützen“. Das Ziel der Palliativmedizin ist nicht die Heilung, sondern die Besserung oder Erhaltung der Lebensqualität.

Was bedeutet „Brückenbetreuung“?

Wir verstehen uns als Brücke, als Bindeglied zwischen dem Patienten, seinen Angehörigen, dem Hausarzt, anderen betreuenden Ärzten, dem Pflegedienst, dem ambulanten Hospizdienst und anderen Helfern.

Was ist das Ziel der Brückenbetreuung und wer hat Anspruch darauf?

Die Brückenbetreuung ist ein Angebot für unheilbar kranke Patienten in einem fortgeschrittenen Stadium ihrer Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung und deren Angehörige. 

Die meisten Menschen, die unter einer solch schweren Krankheit leiden, möchten ihre letzten Lebenswochen, -tage, -stunden zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung und im Kreis ihrer Familie und Freunde verbringen. Doch viele haben Angst vor Schmerzen, Luftnot oder anderen schweren Symptomen und fürchten, zu Hause nicht ausreichend versorgt werden zu können.

Die optimale Behandlung solcher Symptome und die bestmögliche Lebensqualität für Patient und Angehörige, auch am Lebensende, sind das Ziel der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV), auf die die Patienten einen gesetzlichen Anspruch haben.

Worin besteht das Angebot der Brückenbetreuung?

Durch schnelle und kompetente Beratung, Koordination verschiedener Hilfsangebote und, wenn notwendig, häusliche Mitbetreuung möchten wir unnötige Krankenhausaufenthalte verhindern und jedem Patienten Sicherheit und Geborgenheit in seinem gewohnten Umfeld vermitteln. Wir arbeiten dabei eng mit Hausärzten, Onkologen, Urologen, Gynäkologen, anderen Fachärzten, ambulanten Pflegediensten, dem ambulanten Hospizdienst, Physiotherapeuten, Sanitätshäusern, Apotheken, Psychologen und Seelsorgern zusammen.

Bei Bedarf kann eine stationäre Einweisung auf eine Palliativstation erfolgen.

Ebenso besteht die Möglichkeit der Weiterbetreuung in einem stationären Hospiz. 

Wie erfolgt die Anmeldung zur Brückenbetreuung?

Die Anmeldung zur Brückenbetreuung kann über eine Verordnung des Hausarztes, eines anderen niedergelassenen Arztes oder des entlassenden Krankenhausarztes erfolgen. Sind diese nicht erreichbar, können sich auch Patient oder Angehörige, ambulante Hospizdienste oder Pflegedienste unter der Brücken-Telefonnummer melden.
Wie werden die Angebote der Brückenbetreuung koordiniert?

Als Koordinatorin organisiert Frau Antje Fiedler die Zusammenarbeit der verschiedenen an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen entsprechend den Bedürfnissen jedes einzelnen Betroffenen und seiner Angehörigen. 
Nach Anmeldung des Patienten erfolgt kurzfristig ein Hausbesuch zur Beratung, Abklärung der häuslichen Situation, Beurteilung des notwendigen Betreuungsumfangs und Therapieoptimierung.

Wer ist für die Brückenbetreuung verantwortlich?

Die an der Brückenbetreuung teilnehmenden Ärzte unter Leitung des verantwortlichen Brückenarztes, Dr. med. Uwe Richter, sowie die Krankenschwestern und -pfleger sind für die spezialisierte palliative Versorgung Schwerstkranker ausgebildet und verfügen über eine mehrjährige Berufserfahrung in diesem Bereich.

Für die Patienten stehen Psychologen, Psychiater und Seelsorger zur Verfügung.

Versorgungsgebiet der Brückenteams